Barrierefreie Webseiten für Kommunen
Gesetzliche Verpflichtung und Selbstverständlichkeit für die bürgerfreundliche Verwaltung
Barrierefreiheit bedeutet, Internetseiten für Menschen mit körperlichen und/oder geistigen Einschränkungen zugänglich, verständlich und bedienbar zu machen. Das sollte eigentlich schon aus sozialen Aspekten selbstverständlich sein. Für öffentliche Verwaltungen ist es aber mehr:
Barrierefreie Webseiten für Kommunen sind Pflicht!